Bußgeldkatalog

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Alles neu macht der Mai - auch in Flensburg:

Die Verkehrssünderkartei wird in letzter Zeit ja öfter mal geändert, umstrukturiert, verteuert  und/oder erweitert...


kurz: immer komplizierter!


Da ich leider nicht jede Veränderung hier dokumentieren kann, habe ich mich entschlossen das den Profis zu überlassen.


www.bussgeldkatalog.com


Dort findet Ihr alles rund um die beliebten Punkte in Flensburg.

Vom Bußgeldrechner bis hin zu Tipps was bei Punkten zu tun ist oder bei zu vielen Punkten gemacht werden kann/soll/darf/muss...


Hier ein kleiner Auszug:


Punkte in Flensburg: Das Wichtigste zusammengefasst!


Für verkehrsrechtliche Verstöße werden in Deutschland neben einem Bußgeld teilweise auch die sogenannten Punkte in Flensburg gesammelt. Im Mai 2014 kam es zu einer Reformierung dieses Punktesystems, nach der zwar schon bei insgesamt 8 vorhandenen Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird, für ein Vergehen jedoch zunächst weniger Punkte angerechnet werden. Wie die Zählung erfolgt und welche Konsequenzen drohen, erfahren Sie in folgendem Artikel.

– Laura Gosemann


Grundsätzlich gilt die Regel, dass nur noch Punkte in Flensburg vergeben werden,wenn der begangene Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro bestraft und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wurde. Des Weiteren können maximal 3 Punkte für ein Vergehen verhängt werden.


Wann erhalte ich Punkte in Flensburg?


Laut Bußgeldkatalog werden schwere Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt geahndet. Für sehr schwere Ordnungswidrigkeiten – dazu gehören Straftaten ohne Fahrverbot sowie Vergehen, welche ein Fahrverbot aufgrund einer besonderen Gefährdung der Sicherheit nach sich ziehen – sind 2 Punkte vorgesehen, während 3 Punkte ausschließlich bei Straftaten verhängt werden sowie stets zusätzlich mit einem Führerscheinentzug einhergehen.


Welche Konsequenzen drohen durch vorhandene Punkte?


Der sogenannte Punkte-Tacho gibt an, welche Konsequenzen aufgrund der Anzahlder Punkte auf die Autofahrer zukommen.

Vormerkung: Sind auf dem Punktekonto des Fahrers insgesamt bis zu 3 Punkte verzeichnet, drohen zunächst keine weiteren Konsequenzen. Das Begehen weiterer Ordnungswidrigkeiten sollte jedoch vermieden werden.

Ermahnung: Bei 4 oder 5 Punkten kommt es zu einer schriftlichen Ermahnung sowie dem Hinweis, dass mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar einer dieser Punkte abgebaut werden kann, sofern in den letzten fünf Jahren noch kein solches Seminar besucht wurde.

Verwarnung: Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Auch hierbei wird ein freiwilliges Fahreignungsseminar angeboten, wenngleich in dieser Bewertungsphase keine Punkte mehr abgebaut werden können. Lediglich der Beweis für den Wunsch nach Besserung wird dadurch deutlich, was mitunter hilfreich sein kann.

Führerscheinentzug: 8 Punkte in Flensburg führen schließlich dazu, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Hinzu kommt eine Sperrfrist, derenZeitraum je nach Vergehen variieren kann, jedoch mindestens sechs Monate beträgt.


Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist kann der Führerschein neu beantragt werden, wobei jedoch vorab meist das Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder die Vorlage diverser Abstinenznachweise verlangt wird. Diese müssen aus eigener Tasche bezahlt werden, weshalb es sehr teuer werden kann, bis der Führerschein zurückerlangt wird.


Gibt es eine Verjährung der Punkte?


Tatsächlich existiert eine Verjährungsfrist für gesammelte Flensburg-Punkte. Diese beträgt für einen Punkt zweieinhalb Jahre, für 2 Punkte fünf Jahre und für 3 Punkte sogar zehn Jahre.

Allerdings bleiben die Punkte auch nach dem Löschvorgang noch ein weiteres Jahr im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert. Dieses Verfahren wird Überliegefrist genannt. Aufgrund dessen können bereits gelöschte Punkte unter bestimmten Umständen dennoch relevant werden.


Wie erfrage ich meinen Punktestand?


Es ist ratsam, seinen Punktestand in Flensburg zu kennen, um weitreichende Sanktionen zu vermeiden. So hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jeweils einen Standort in Flensburg und in Dresden, welche persönlich aufgesucht werden können, um einen Auszug aus dem Fahreignungsregister zu beantragen. Die Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines behördlichen Dienstausweises ist dabei vonnöten.

Des Weiteren existiert auf der Internetseite des KBA ein Formular, welches ausgefüllt zusammen mit einem gültigen Identitätsnachweis postalisch an das KBA in Flensburg geschickt werden kann. Eine Antwort erfolgt in der Regel nach zehn Tagen. Um die Punkte online abzufragen, werden ein Personalausweis mit eID sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt.


Weitere Informationen zum Punktesystem in Flensburg erhalten Sie unter www.bussgeldkatalog.com/punkte-flensburg/.